Elternbrief zum Schuljahresanfang 2023/24

Sich in einer „ALLES IST MÖGLICH“ Gesellschaft zurechtfinden erfordert neue Kompetenzen im Umgang mit sich selbst.

(Unbekannt)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

die Sommerferien liegen nun hinter uns. Auch wenn der Sommer ausgerechnet in diesen Wochen so gar nicht mitgespielt hat, hoffen wir, dass insbesondere unsere Kinder dennoch eine schöne, fröhliche, gemütliche und entspannte Zeit erlebt haben.

Gleichzeitig freuen wir uns, dass in dieser Woche nun endlich das Leben in unsere Häuser zurückkehren wird und die Kinder und Jugendlichen wieder durch die Gänge wuseln werden.

Für unsere 83 Jüngsten des Jahrgangs 5 wird alles erst einmal ganz neu und aufregend sein. Schon bald aber werden sie sich ihre Schule erobert haben und sich hoffentlich schnell zu Hause und angekommen fühlen, wie auch die Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulen neu zu uns kommen.

Auch im Kollegium gab es „Zuwachs“. Wir freuen uns, dass wir als Lehrkräfte Frau Kopecký (Deu/Eth), Frau S. Wünsch (Bio/Ch), Frau Zechner (DaZ), Herrn Dr. Fankhänel (Ma) sowie als Referendarin Frau Struwe (De/Ges) und als Vertretungslehrer Herr Barthel (Spo) begrüßen können. Ebenso wird das Sekretariat durch Frau Findeklee verstärkt. Das Schulsekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt.

Für 70 Schülerinnen und Schüler, dem Abiturjahrgang 2024, beginnt heute am KaschmiR ihr letztes Schuljahr. 103 Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgang 2025 treten in die Oberstufe ein. Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg.

Die Schule wird in diesem Schuljahr durch Herrn Escher als Oberstufenberater, den Fachleiterinnen Frau Rößler (für den sprachlichen Fachbereich), Frau Streu (für den musisch-künstlerischen Fachbereich), Frau Wünsch (mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fachbereich) und dem Fachleiter Herrn Röber (für den gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich), Herrn Lasch als meinen Stellvertreter und mich als Schulleiterin geleitet. Weiterhin stehen uns Frau Hofmann und Herr Beyer als Beratungslehrerin und Beratungslehrer zur Verfügung.

Die Ganztagesangebote werden in bewährter Weise durch Frau Röber koordiniert. Herr Platz als Schulsozialarbeiter ist ebenfalls wieder mit an Bord. Die Zukunft des Schulklubs ist derzeit ungewiss, da es uns bisher nicht gelungen ist, einen Träger für diesen zu finden.

Der viel diskutierte Lehrermangel ist leider auch in unserer Schule spürbar. So ist es uns z.B. nicht gelungen, eine Lehrkraft für Italienisch einzustellen und es bleiben 3 Lehrerstellen unbesetzt. Deshalb ist die teilweise Kürzung des Profilunterrichts in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 notwendig und es wird nur noch das Theater- sowie das Chorprofil angeboten. Alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 können sich freiwillig entsprechend ihrer Interessen dafür entscheiden. Die Ansprechpartner sind Frau Streu und Frau Seedorff. 

Jedoch ist es uns möglich, die Stundentafel für alle Jahrgänge ohne weitere Kürzungen anzubieten und auch bewährte zusätzliche Angebote z.B. Mathematik Klassenstufe 5 mit 5 statt 4 Unterrichtsstunden, Sport Klassenstufe 6 mit 4 statt 3 und eine Zusatzstunde für Französisch bzw Englisch in der Klasse 5a sowie einer Klassenleiterstunde in der Klassenstufe 5 umzusetzen.

Auf einige wichtige Termine zum Beginn des Schuljahres möchten wir an dieser Stelle bereits hinweisen. Die Wahl des Schülerrats wird am 06.09.23 stattfinden. Die Klassen- und Kurselternabende der Jahrgangsstufen 5,7,9 und 11 finden am 05.09.2023 und die der Jahrgangsstufen 6, 8, 10 und 12 am 06.09.2023 statt. Die Wahl des Elternrates ist für den 20.09.2023 geplant. Zu unserer ersten Schulkonferenz am 25.10.2023 laden wir den Elternrat hiermit bereits ein.  Für die Klassenstufen 5 und 6 findet die Verkehrserziehung durch den ADAC vom 30.08. bis 01.09.2023 nach einem Sonderplan statt. Am 26.09.2023 findet traditionell unser Schlingeltag statt und auf unser Adventskonzert am 07.12.23 freuen wir uns ganz besonders. Unsere unterrichtsfreien Tage sind am 30.10., sowie 23. und 24.11.2023. Weitere Termin entnehmen Sie bitte unserem Schuljahresplan, der ab der zweiten Unterrichtswoche auf unserer Schulhomepage (www.kaschmir-chemnitz.de) veröffentlicht wird.

Mit Beschluss der Schulkonferenz vom 21.06.2023 gelten in diesem Jahr neue Unterrichtszeiten. Bitte informieren Sie sich über die Schulhomepage.

Wie zu Beginn eines jeden Schuljahres bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit noch auf einige wichtige, in der Regel schon bekannte Informationen zu richten.

Leistungsbewertung und –benotung

Schülerleistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bestimmt. Über die Art und den Umfang informiert jeder Fachlehrer zum Beginn des Schuljahres.

Digitales Klassenbuch und Notenbuch (beste.schule)

Die Einführungsphase des digitalen Klassenbuchs und Notenbuchs über www.beste.schule.de lief sehr erfolgreich und wird in diesem Jahr auf die Oberstufe ausgedehnt.

Die Eltern der Jahrgangsstufe 5 und 12 erhalten im ersten Elternabend die entsprechenden Zugänge. Bei Verlust wenden Sie sich bitte per Mail an gym-karl-schmidt-rottluff@schulen-chemnitz.de.

LernSax

Wir haben beschlossen, an LernSax als Kommunikationsplattform festzuhalten. Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit Herrn Freese (fre@kaschmir.lernsax.de) Kontakt auf.

Verhalten bei Unfällen:
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen können sich Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen. Dazu gibt es folgende Festlegungen:

1) Die gesetzliche Schülerunfallversicherung (Unfallkasse Sachsen) reguliert Personenschäden, der Schulträger nach Prüfung gewisse Sachschäden bei Unfällen von Schülern

– auf dem Schulweg (Haustür bis Schuleingang) oder im Schulgelände (bei erlaubtem Aufenthalt),

– bei außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen (Klassenfahrten,    Unterrichtsgänge, … ),

– bei erlaubtem Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Freistunden (siehe Hausordnung).

2) Falls Sie nach einem schulischen Unfall mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, teilen Sie uns das bitte umgehend innerhalb von 3 Werktagen mit, damit die entsprechenden Meldungen ohne zusätzlichen Schriftverkehr schnellstmöglich gemacht werden können.

3) Wir benötigen unbedingt von Ihnen eine oder mehrere aktuelle Telefonnummern, über die wir Sie erreichen können, um bei Unfällen oder plötzlichem Unwohlsein Ihres Kindes mit Ihnen die zu treffenden Maßnahmen abstimmen können. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen wir Ihr Kind z. B. nach Hause schicken oder einem Arzt vorstellen.

Sofortige telefonische Krankmeldung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, muss am ersten Fehltag um­gehend eine Benachrichtigung erfolgen. Bitte benachrichtigen Sie uns per Telefon oder gern auch per Email bis 8:00 Uhr, falls Ihr Kind an einem Tag erstmalig wegen Krankheit fehlt. Sollte uns eine Entschuldigung nicht vorliegen, haben die Sekretärinnen  die Anweisung, Sie nach 9:00 Uhr anzurufen und sich nach dem Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen. Diese Rückfrage dient vor allem dem Schutz Ihres Kindes und soll aber auch Schulpflichtverletzungen zurückdrängen. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bitte tolerieren Sie auch, dass es in seltenen Fällen trotz einer Entschul­digung zu einer Rückfrage kommt. Spätestens am dritten Tag der Verhinderung muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassen-/Kursleitung vor­liegen. Ärztliche Zeugnisse können in besonderen Fällen von der Klassen-/Kursleitung bzw. Schulleiter verlangt werden.

Freistellungen vom Unterricht/Nichtteilnahme an Exkursionen bzw. Schulfahrten

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Schulbesuchspflicht entsprechend der Schulbesuchsordnung.

Ich möchte Sie auf die Schulbesuchsordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 12.08.1994 hin­weisen, die nach §4 “nur in besonderen Ausnahmefällen” eine Beurlaubung vom Schulbesuch erlaubt.

“Als Gründe können insbesondere anerkannt werden:

1. wichtige persönliche oder familiäre Anlässe, beispielsweise Eheschließung oder Todesfall,

2. die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;

3. die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbs zugestimmt hat;

4. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen …

5. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte … “.

Das bedeutet, dass Sie Ihre schriftlichen Anträge bitte rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) mit geeigneten Unterlagen (Kurbestätigung, Einladungen, Bestätigung vom Arbeitgeber für die Unabkömmlichkeit eines Elternteil innerhalb der Ferienzeit, ….) dem Klassenlehrer übergeben, der mir mit entsprechenden Hinweisen Ihren Antrag zur Bearbeitung zukommen lässt. Eine Bearbeitung “von heute auf morgen” ist nicht möglich.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass eine angestrebte Nichtteilnahme an einer Ex­kursion/Klassenfahrt eine Freistellung von dieser Pflichtveranstaltung durch den Schulleiter erfordert. Auch in so einem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Ich bitte Sie, in dem Antrag auch die Gründe für die Nichtteilnahme an der Exkursion zu nennen.

Verlassen des Schulgeländes
Das ist ein Dauerthema nicht nur in unserem Gymnasium geworden. Nach unserer Schul- und Hausordnung dürfen Schüler bis einschließlich der Klasse 10 das Schulgelände nicht verlassen, weil sie der Fürsorge- und Aufsichts­pflicht unterliegen. Immer wieder verlassen Schüler trotzdem unerlaubt das Gelände. Dies ist nahezu nicht zu verhindern, kann im Falle eines Schadens (Verkehrsunfall, Schäden, Anzeigen) aber unangenehme Folgen haben, da der Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Sachsen dann nicht mehr gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Der Wechsel zwischen den Häusern aus stundenplantechnischen Gründen bleibt davon unberührt.

Benutzen von Fahrrädern und Mopeds

Ich möchte an dieser Stelle auf unsere Hausordnung hinweisen. In der es heißt „ Das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist den Schülern nicht gestattet. Ausnahmen bilden nur Schüler, welche auf direktem Wege Mopedstellplätze zum Abstellen ihres Mopeds erreichen wollen. Berechtigte Personen dürfen Schritttempo fahren.“ Diese Berechtigung ist im Sekretariat 1 erhältlich. Ebenso benötigt jeder Schüler einen Fahrradpass der auch im Sekretariat erhältlich ist.

Vermeidung von Diebstahl
Es ist unerfreulich, aber unbedingt notwendig auch über dieses leidige Problem zu sprechen. Ja, hin und wieder wird in den Sekretariaten der Verlust von Kleidung, Wertsachen, Handys, Geld, … angezeigt. Fast immer zeigt sich, dass die betreffenden Schüler zu leichtfertig mit ihrem Eigentum umgegangen sind. Jeder sollte wissen, dass die Sicherheitsbedingungen in einer Schule nicht optimal sind. Also bitte möglichst keine Wertsachen, höhere Geldbeträge, teure Kleidungsstücke usw. mit in die Schule bringen. Auf keinen Fall Wertsachen, Handys, Geldbörsen unbeaufsichtigt in der Schultasche oder im Klassenzimmer lassen. Diese Gegenstände müssen stets bei sich getragen werden. Wenn aber die Mitnahme von Geld in die Schule unvermeidlich sein sollte, dieses entweder schnell bezahlen oder Lehrer bzw. im Sekretariat um kurzzeitige sichere Aufbewahrung bitten. Die Schule bzw. der Schulträger haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen und nur in sehr einge­schränktem Umfang und in Ausnahmefällen für den Verlust oder Beschädigung von Kleidung.

Sachbeschädigungen in der Schule
Leider kommt es in jedem Schuljahr wieder vor, dass einige wenige Schüler sorglos, fahrlässig oder gar bewusst zerstörerisch mit dem Schulinventar umgehen. Häufig denken diese nicht an die eventuellen Folgen, z.B. wenn sie Fluchtwegmarkierungen entfernen, technische Geräte oder Steckdosen beschädigen. Es sind zwar nur wenige “Misse­täter”, aber die Folgen ihres Fehlverhaltens treffen alle. Auf jeden Fall sind im Scha­densfall die Verursacher und damit dann die Erziehungsberechtigten für die Behebung des Schadens verantwort­lich, was häufig schmerzliche finanzielle Aufwendungen mit sich bringen kann.

Auftreten von Schülern in den Medien
Immer wieder wird in Presseartikeln, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet über das Gymnasium oder einzelne Aktivitäten der Schule berichtet. Dies ist für den guten Ruf unserer Schulgemeinschaft sehr wichtig. Um derartige Veröffentlichungen nicht unnötig zu erschweren oder hinauszuzögern, ist es nützlich von allen Eltern die Zustimmung oder Ablehnung des Auftretens ihrer Kinder in den Medien für das ganze Schuljahr zu haben. Ihre diesbezügliche Entscheidung sollte uns vorliegen. Sollten Sie diese aktualisieren wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassen- bzw. Kursleitung.

Liebe Eltern,

unser Gymnasium bildet für fast 850 Menschen den Mittelpunkt ihres Schul- und Arbeitsalltages. Dabei nicht eingerechnet sind Personen, die mittelbar von unserem Tun und Handeln betroffen sind. Von großer Bedeutung ist dabei der Kontakt, die Kommunikation unserer Schule mit allen und in besonderer Weise mit Ihnen als Eltern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Dinge direkt und unkompliziert mit den Beteiligten angesprochen und geklärt werden. Ich möchte Sie einladen, diesen Kontakt gemeinsam mit uns weiter zu pflegen. Gern stehen wir, die Klassenleiter und Tutoren Ihrer Kinder, die Fachlehrer, die Schulleitung und natürlich auch ich als Schulleiterin, Ihnen zur Verfügung.

Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zum Wohle unserer Kinder und des Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasiums.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Böttger