Belehrung
1. Sportkleidung
Sie muss ein ungefährdetes Üben der Schüler ermöglichen. Es werden insbesondere benötigt: Sportbekleidung entsprechend der Lernbereichsspezifik (z.B. Leichtathletik, Gerätturnen), Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen beziehungsweise der Außensportanlagen entsprechen. Ein Sporttreiben mit nur teilweise sporttauglicher Kleidung (z.B. keine Schuhe, Jeanshose, etc.) ist nicht zulässig.
2. Tragen von Schmuck
Die Schüler müssen vor Beginn des Sportunterrichts ausnahmslos alle Gegenstände, die eine unfall- und verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ablegen. (wie z.B. Uhren, Gürtel, Schlüssel, Piercings etc.). Wird das Ablegen ohne Weiteres verweigert, kann dies gemäß der jeweiligen Schulordnung zu einer ungenügenden Leistungsbewertung in Folge von Leistungsverweigerung beziehungsweise von nicht erbrachter Leistung bei im Sportunterricht durchzuführenden Lernzielkontrollen führen. Neue Ohrlöcher nur in den Ferien stechen lassen!
3. Wertsachen
…werden nicht mit in den Sportunterricht genommen. In der Hartmannhalle können Wertgegenstände in die Spinde (1€-Münze erforderlich) eingeschlossen werden. In der Turnhalle am Haus 1 sind die Umkleideräume während des Unterrichts von außen nicht zugänglich und Wertgegenstände vor Diebstahl geschützt. Vergessene Wertgegenstände und Sportkleidung werden im Lehrerzimmer gesammelt und sollten umgehend abgeholt werden. Jeweils zum Schuljahresende werden nicht abgeholte Sachen entsorgt.
4. Betreten der Halle/ Sportanlage
Das Betreten der Sportstätte ist nur nach expliziter Absprache/Erlaubnis mit dem jeweiligen Sportlehrer gestattet. Entgegenwirken führt zum Versicherungsverlust. Übrigens: Bitte fahren Sie Ihr Kind nicht bis direkt vor den Halleneingang – respektieren Sie die Schranke vor der Hartmannhalle.
5. Krankheit/ Verhinderungen beim Sport
Eine Befreiung vom Sport ist keine Unterrichtsbefreiung und bezieht sich auf das aktive Sporttreiben. Schüler sind generell anwesend und können für diverse Aufgaben eingesetzt werden. Auch eine Leistungserbringung durch Protokollarbeiten oder Ähnliches ist möglich. Wir empfehlen Sportschuhe mitzubringen, um die Halle nicht in Socken betreten zu müssen.
- Eltern bitten um Befreiung – bis zu einer Woche
Elternentschuldigungen werden akzeptiert, wenn sie Datum, Dauer der Gültigkeit, Begründung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten und vor Beginn der Stunde beim Sportlehrer vorgelegt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet verantwortungsbewusst der Sportlehrer. Sportsachen sind zunächst mitzubringen. - Ärztliche Bescheinigung – bis zu vier Wochen
- befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht
- Passive werden nach Möglichkeit z.B. als Helfer, Schiedsrichter in den Unterricht eingebunden (s.o.)
- Befreiung durch den Amtsarzt – ab vier Wochen Pflicht
Aufgrund von chronischen oder längerfristigen Krankheiten kann auch eine Teil- bzw. Vollbefreiung über den Amtsarzt erfolgen. Zusätzlich sollten die Eltern die Sportlehrkraft persönlich über Krankheiten (z.B. Allergien, Asthma, …) informieren, um eventuell eine gemeinsame Handhabung zu besprechen.
Bewertung und Zensierung
Die Gesamtnote setzt sich aus Lernbereichsnoten zusammen.
Die Lernbereichsnoten werden aus mindestens drei gleichwertigen sportpraktischen Noten in dem jeweiligen Lernbereich, z.B. Leichtathletik, Gerätturnen, Fitness oder Spielsportarten gebildet. Zu deren Ermittlung dienen gebräuchliche sächsische Tabellenwerte. Darüber hinaus stimmen sich die Sportlehrer schulintern ab. Theorienoten können in Form von mündlichen und schriftlichen Kontrollen, Vorträgen oder Hausarbeiten erteilt werden. Die Sozialnote für Fairness- und Kooperation, Einsatzbereitschaft und Mitarbeit fließt in die Sportnote mit ein.
Amtsärztliche Bescheinigung
Auszug aus der VwV Schulsport:
“Über eine Befreiung vom Sportunterricht, die den Zeitraum von vier Wochen überschreitet, entscheidet der Schulleiter aufgrund einer Stellungnahme des Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes. Sofern der Befreiungsgrund offenkundig ist, z. B. bei einem gebrochenen Bein, kann auf die Vorlage ärztlicher Zeugnisse verzichtet werden.”
Hinweis des Chemnitzer Gesundheitsamts:
„Aufgrund von länger als 4 Wochen andauernden Erkrankungen/Verletzungen der Schüler stellt das Gesundheitsamt auf Antrag Bescheinigungen aus, die als Teilbefreiung von der Schulpflicht eine hoheitliche Aufgabe darstellen. Sie können als Teil- oder Vollsportbefreiung ausgegeben werden, Grundlage ist die Diagnose und Empfehlung des behandelnden Arztes. Eine Befreiung von der Benotung wird nicht ausgestellt. Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf dem Postweg.“
Zuständige Stelle in Chemnitz: Gesundheitsamt, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz, Telefon: +49 371 488 5301
https://www.chemnitz.de/dienstleistungsportal/?id=7f1be225-0fe1-4355-a281-25403b5b16d8
Schulsport in der Sekundarstufe II
Schulsport in der Sekundarstufe II
Schüler der Sekundarstufe II geben ihren Wunsch für einen Sportkurs an, der in der Regel berücksichtigt werden kann.
Ein Sportkurs setzt sich jeweils aus einer Individualsportart, einer Mannschaftssportart, dem Lernbereich Fitness sowie einem Ergänzungssport zusammen.
Kurse im Schuljahr 2022/23
Kurs 1 | Kurs 2 | Kurs 3 | Kurs 4 |
---|---|---|---|
Gymn./Tanz | Schwimmen | Badminton/ Tischtennis | Tischtennis |
Eislaufen | Volleyball/ Floorball | Fußball | Floorball/ Badminton |
Basketball | Basketball | Volleyball | Volleyball |
Fitness | Fitness | Fitness | Fitness |
Kurs 1 | Kurs 2 | Kurs 3 | Kurs 4 |
---|---|---|---|
Badminton | Leichtathletik | Tischtennis | Badminton |
Floorball | Volleyball | Volleyball | Volleyball |
Eislaufen | Schwimmen | Basketball | Handball |
Fitness | Fitness | Fitness | Fitness |
Deutsches Sportabzeichen
Alle SchülerInnnen des KaSchmiR Gymnasiums können auf Nachfrage bei den Sportlehrkräften innerhalb ihrer Schulzeit das Sportabzeichen in Gold, Silber oder Bronze ablegen. Prüfberechtige Lehrkräfte nehmen laut dem Anforderungskatalog die Prüfungen ab und können die Urkunde ausstellen.