Informationen für Eltern und Schüler

Belehrung

1. Sportkleidung
Sie muss ein ungefährdetes Üben der Schüler ermöglichen. Es werden insbesondere benötigt: Sportbekleidung entsprechend der Lernbereichsspezifik (z.B. Leichtathletik, Gerätturnen), Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen beziehungsweise der Außensportanlagen entsprechen. Ein Sporttreiben mit nur teilweise sporttauglicher Kleidung (z.B. keine Schuhe, Jeanshose, etc.) ist nicht zulässig.

2. Tragen von Schmuck
Die Schüler müssen vor Beginn des Sportunterrichts ausnahmslos alle Gegenstände, die eine unfall- und verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährden könnten, ablegen. (wie z.B. Uhren, Gürtel, Schlüssel, Piercings etc.). Wird das Ablegen ohne Weiteres verweigert, kann dies gemäß der jeweiligen Schulordnung zu einer ungenügenden Leistungsbewertung in Folge von Leistungsverweigerung beziehungsweise von nicht erbrachter Leistung bei im Sportunterricht durchzuführenden Lernzielkontrollen führen. Neue Ohrlöcher nur in den Ferien stechen lassen!

3. Wertsachen
…werden nicht mit in den Sportunterricht genommen. In der Hartmannhalle können Wertgegenstände in die Spinde (1€-Münze erforderlich) eingeschlossen werden. In der Turnhalle am Haus 1 sind die Umkleideräume während des Unterrichts von außen nicht zugänglich und Wertgegenstände vor Diebstahl geschützt. Vergessene Wertgegenstände und Sportkleidung werden im Lehrerzimmer gesammelt und sollten umgehend abgeholt werden. Jeweils zum Schuljahresende werden nicht abgeholte Sachen entsorgt.

4. Betreten der Halle/ Sportanlage
Das Betreten der Sportstätte ist nur nach expliziter Absprache/Erlaubnis mit dem jeweiligen Sportlehrer gestattet. Entgegenwirken führt zum Versicherungsverlust. Übrigens: Bitte fahren Sie Ihr Kind nicht bis direkt vor den Halleneingang – respektieren Sie die Schranke vor der Hartmannhalle.

5. Krankheit/ Verhinderungen beim Sport
Eine Befreiung vom Sport ist keine Unterrichtsbefreiung und bezieht sich auf das aktive Sporttreiben. Schüler sind generell anwesend und können für diverse Aufgaben eingesetzt werden. Auch eine Leistungserbringung durch Protokollarbeiten oder Ähnliches ist möglich. Wir empfehlen Sportschuhe mitzubringen, um die Halle nicht in Socken betreten zu müssen.

  1.  Eltern bitten um Befreiung – bis zu einer Woche
    Elternentschuldigungen werden akzeptiert, wenn sie Datum, Dauer der Gültigkeit, Begründung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten und vor Beginn der Stunde beim Sportlehrer vorgelegt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet verantwortungsbewusst der Sportlehrer. Sportsachen sind zunächst mitzubringen.
  2. Ärztliche Bescheinigung – bis zu vier Wochen
    • befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht
    • Passive werden nach Möglichkeit z.B. als Helfer, Schiedsrichter in den Unterricht eingebunden (s.o.)
  3. Befreiung durch den Amtsarzt – ab vier Wochen Pflicht
    Aufgrund von chronischen oder längerfristigen Krankheiten kann auch eine Teil- bzw. Vollbefreiung über den Amtsarzt erfolgen. Zusätzlich sollten die Eltern die Sportlehrkraft persönlich über Krankheiten (z.B. Allergien, Asthma, …) informieren, um eventuell eine gemeinsame Handhabung zu besprechen.

Bewertung und Zensierung

Amtsärztliche Bescheinigung

Schulsport in der Sekundarstufe II

Deutsches Sportabzeichen