Schulleiterbrief zum Schuljahresanfang 2026/27

 „Erfolg ist nicht der Schlüssel zum Glück. Glück ist der Schlüssel zum Erfolg. Wenn Sie lieben, was Sie tun, werden Sie erfolgreich sein.“
Albert Schweizer (1875-1965, Arzt, Theologe, Musiker und Philosoph)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,

kaum sind die letzten Takte unseres Lehrerliedes „Sechs Wochen frei“ zum Sommerkonzert verklungen, beginnt auch schon ein neues Schuljahr. Hinter uns liegen hoffentlich erholsame, erlebnisreiche und sonnige Ferien – in einem Sommer, der sich selbst zu übertreffen schien. Mit vielen schönen Erinnerungen, neuer Energie und frischen Ideen kehren wir nun in unsere Schule zurück. Vor uns liegen spannende Monate voller Begegnungen, gemeinsamer Herausforderungen und neuer Chancen.

An dieser Stelle möchte ich unserem Schulförderverein herzlich für sein großes Engagement und seine Unterstützung im vergangenen Schuljahr danken. Der Verein hat sich im letzten Schuljahr neu aufgestellt und unterstützt unsere Schule stets zuverlässig und mit viel Einsatz sowie zahlreichen wertvollen Impulsen.

Besonders hervorheben möchte ich die finanzielle Unterstützung bei der notwendigen Erneuerung der technischen Ausstattung unserer Aula. Mit einem Betrag von knapp 10.000 Euro hat der Schulförderverein dazu beigetragen, die technischen Möglichkeiten in diesem wichtigen Veranstaltungsbereich unserer Schule deutlich zu verbessern.

Eine lebendige und gut ausgestattete Schule lebt auch vom Engagement ihrer Gemeinschaft. Deshalb freuen wir uns, wenn auch Sie die Arbeit des Schulfördervereins unterstützen – beispielsweise durch eine Mitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 18 Euro und/oder durch eine Spende.

Für jede Form der Unterstützung und Wertschätzung unserer schulischen Arbeit sagen wir bereits heute herzlich danke!

Zum Ende des vergangenen Schuljahres mussten wir uns von zwei langjährigen und geschätzten Kollegen verabschieden: Herr Röber und Herr Schaefer haben unsere Schule über viele Jahre hinweg mit ihrem Engagement, ihrer Fachlichkeit und ihrer Persönlichkeit geprägt. Für ihren Einsatz und die vielen gemeinsamen Jahre möchte ich ihnen an dieser Stelle noch einmal herzlich danken. Wir wünschen beiden für ihren weiteren Weg alles Gute, Gesundheit und viele erfüllende Momente.

Gleichzeitig dürfen wir in diesem Schuljahr neue Lehrkräfte in unserem Team begrüßen. Besonders freuen wir uns über die Verstärkung durch Frau Finke, die die Fächer Deutsch und Ethik unterrichten wird. Bereits seit einem Jahr gehört zu unserem Lehrerkollegium Herr Müller. Er unterrichtet Englisch und Informatik und hat im letztem Schuljahr am Johannes-Kepler-Gymnasium ausgeholfen. Herzlich willkommen am KaSchmiR!

Darüber hinaus starten gleich vier Referendarinnen bei uns in ihre praktische Ausbildungsphase: Frau Fuhrmann, Frau Haerter, Frau Sigl und Frau Vogel. Wir freuen uns sehr, dass sie ihre ersten Erfahrungen im eigenverantwortlichen Unterrichten bei uns sammeln und unser Schulleben mit neuen Ideen, Perspektiven und viel Engagement bereichern werden. Für ihre Ausbildung wünschen wir ihnen viel Freude, Erfolg und natürlich auch die nötige Gelassenheit, wenn der Schulalltag einmal eine besondere Herausforderung bereithält.

Als Schulleiterin werde ich tatkräftig unterstützt.  An meiner Seite sind Frau Ludwig als Fachleiterin für den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, Herr Naumann verantwortet den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich und Frau Streu den künstlerischen Bereich. Den sprachlichen Bereich übernimmt Herr Goller in diesem Schuljahr kommissarisch. Herr Lasch steht mir als stellvertretender Schulleiter zur Seite.

Auch im Bereich der Ganztagsangebote und der außerunterrichtlichen Betreuung gibt es in diesem Schuljahr einige Neuerungen. Die Organisation und Koordination der Ganztagsangebote liegen in den Händen von Frau Bloch, unserer Schulverwaltungsassistentin, und Frau Ludwig. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler auch über den Unterricht hinaus ihren Schulalltag vielfältig gestalten können.

Für unseren Schulclub konnten wir in Kooperation mit dem Verein Inpeos e. V. erfreulicherweise Frau Bartsch gewinnen. Wir freuen uns sehr über diese Zusammenarbeit und darüber, dass der Schulclub damit weiterhin ein Ort der Begegnung, des Austauschs und der gemeinsamen Freizeitgestaltung sein kann.

Ebenfalls wird in diesem Schuljahr unsere Schulsozialarbeit verstärkt. Frau Schmökel erhält Unterstützung durch Herrn Uhlig, der künftig gemeinsam mit ihr für die Schülerinnen und Schüler da sein wird. Damit steht unseren Jugendlichen ein noch breiteres Angebot an Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Verfügung. Er wird vor allem im Haus 1, in seinem Büro im Dachgeschoss, dem Raum 133, präsent sein. Wir freuen uns über diese Verstärkung und die zusätzlichen Möglichkeiten, die sich daraus für unser Schulleben ergeben.

Besonders erfreulich ist, dass es uns gelungen ist, den Unterricht im neuen Schuljahr abzusichern. Darüber hinaus konnten wir sogar zusätzliche Angebote ermöglichen, die unseren Schülerinnen und Schülern zugutekommen.

So wird es beispielsweise in Klassenstufe 5 wieder eine Klassenleitungsstunde geben, die Raum für organisatorische Anliegen, das gemeinsame Ankommen in der neuen Schule sowie für Themen des sozialen Miteinanders schafft. Darüber hinaus können wir in diesem Jahrgang eine zusätzliche Mathematikstunde anbieten, sodass insgesamt fünf Mathematikstunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Auch im Fach Sport können wir unser bewährtes Angebot fortführen. In den Klassenstufen 5 und 6 wird weiterhin vierstündig Sport unterrichtet. Gerade im Übergang auf die weiterführende Schule ist uns dieses zusätzliche Bewegungsangebot besonders wichtig.

Lediglich im Fach Kunst mussten wir eine Kürzung vornehmen. Hier stehen in diesem Schuljahr eine statt bisher zwei Wochenstunden in der Klassenstufe 5 zur Verfügung. Diese Einschränkung bedauern wir, konnten sie angesichts der Rahmenbedingungen jedoch leider nicht vermeiden.

Insgesamt freuen wir uns, unseren Schülerinnen und Schülern auch in diesem Schuljahr eine verlässliche und qualitativ gute Unterrichtsversorgung bieten und darüber hinaus wichtige zusätzliche Angebote ermöglichen zu können.

Auf einige wichtige Termine zum Beginn des Schuljahres möchten wir an dieser Stelle bereits hinweisen. Die Klassen- und Kurselternabende der Jahrgangsstufen 5, 7, 9 und 11 finden am 01.09.2026 und die der Jahrgangsstufen 6 und 8 am 03.09.2026 statt. Die Klassen- und Kursleitungen informieren Sie über den Raum und den Beginn.

Die Jahrgangsstufe 12 ist bereits am 25.08.2026 geplant und beginnt 18:30 Uhr in der Aula. Im Anschluss übernehmen die Tutorinnen und Tutoren. Die Wahl des Elternrates ist für den 23.09.2026 geplant.  Für die Jahrgangsstufe 10 sind die Elternabende für den 26.08.2026 vorgesehen. Zu unserer ersten Schulkonferenz am 28.10.2026 laden wir den Elternrat hiermit bereits ein.

Am 18.09.2026 findet am Nachmittag ein Kinder- und Begrüßungsfest für die Klassenstufen 5 und 6 im Haus 2 statt, zu dem ich Sie als Eltern hiermit einlade. Weitere Termin entnehmen Sie bitte unserem Schuljahresplan, der ab der zweiten Unterrichtswoche auf unserer Schulhomepage (www.kaschmir-chemnitz.de) veröffentlicht werden wird.

Wie zu Beginn eines jeden Schuljahres bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit noch auf einige wichtige, in der Regel schon bekannte Informationen zu richten.

Schülerleistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bestimmt. Über die Art und den Umfang informiert jeder Fachlehrer zum Beginn des Schuljahres.

Auch in diesem Jahr nutzen wir das digitale Klassen- und Notenbuch über www.beste.schule.de. Einige Funktionen sind seit diesem Schuljahr neu u. a. die Funktion der Mitteilungen, über die wir verstärkt mit Ihnen in einer papierlosen Variante kommunizieren werden. Die Eltern der Jahrgangsstufe 5 erhalten im ersten Elternabend die entsprechenden Zugänge. Bei Verlust wenden Sie sich bitte per Mail an gym-karl-schmidt-rottluff@schulen-chemnitz.de. Bitte achten Sie bei den Elternaccounts von beste.Schule darauf, dass Ihre Kinder keinen unbefugten Zugriff haben. Die Kenntnisnahme der Benotungen durch Sie als Eltern erfolgt ausschließlich digital über beste.Schule.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, muss am ersten Fehltag um­gehend eine Benachrichtigung erfolgen. Bitte benachrichtigen Sie uns über beste Schule (unsere bevorzugte Variante zur Arbeitsentlastung des Schulsekretariats), per E-Mail oder per Telefon bis 8:00 Uhr, falls Ihr Kind an einem Tag erstmalig wegen Krankheit fehlt.

Nur bei einer telefonischen Entschuldigung ist es zwingend erforderlich, eine schriftliche Entschuldigung per E-Mail oder in Papierform nachzureichen. Sollte uns eine Entschuldigung nicht vorliegen, haben die Sekretärinnen die Anweisung, Sie nach 9:00 Uhr anzurufen und sich nach dem Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen. Diese Rückfrage dient vor allem dem Schutz Ihres Kindes, soll aber auch Schulpflichtverletzungen zurückdrängen. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bitte sehen Sie es uns auch nach, dass es in seltenen Fällen trotz einer Entschul­digung zu einer Rückfrage kommt. Ärztliche Zeugnisse können in besonderen Fällen von der Schulleiterin verlangt werden.

Erkrankt eine Schülerin oder Schüler im Verlauf eines Tages ist eine Abmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich. In Ausnahmefällen, z. B. bei Nichtbesetzung des Sekretariates, muss sich die Schülerin oder der Schüler bei der Lehrkraft abmelden, bei welcher der Unterricht stattfindet. Das unerlaubte Entfernen ohne vorherige Abmeldung wird Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben. Sollten Sie als Elternteil von ihrem Kind tagsüber über das Unwohlsein informiert werden und das Kind verlässt nach Absprache mit Ihnen die Schule, ohne unsere Kenntnis, werden wir die Entschuldigungen und Eintragungen nicht als entschuldigt akzeptieren.

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Schulbesuchspflicht entsprechend der Schulbesuchsordnung.

Ich möchte Sie auf die Schulbesuchsordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 12.08.1994 hin­weisen, die nach § 4 „nur in besonderen Ausnahmefällen“ eine Beurlaubung vom Schulbesuch erlaubt.

„Als Gründe können insbesondere anerkannt werden:

  1. wichtige persönliche oder familiäre Anlässe, beispielsweise Eheschließung oder Todesfall,
  2. die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;
  3. die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbs zugestimmt hat;
  4. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen …
  5. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte …“

Das bedeutet, dass Sie Ihre schriftlichen Anträge bitte rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) mit geeigneten Unterlagen (Kurbestätigung, Einladungen, Bestätigung vom Arbeitgeber für die Unabkömmlichkeit eines Elternteils innerhalb der Ferienzeit etc.) dem Klassenlehrer übergeben, der mir mit entsprechenden Hinweisen Ihren Antrag zur Bearbeitung zukommen lässt. Eine Bearbeitung „von heute auf morgen“ ist nicht möglich.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass eine angestrebte Nichtteilnahme an einer Ex­kursion/Klassenfahrt eine Freistellung von dieser Pflichtveranstaltung durch die Schulleiterin erfordert. Auch in so einem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Ich bitte Sie, in dem Antrag auch die Gründe für die Nichtteilnahme an der Exkursion zu nennen.

Das Verlassen des Schulgeländes durch Schülerinnen und Schüler ist auch an unserem Gymnasium immer wieder ein Thema. Nach unserer Schul- und Hausordnung dürfen Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 10 das Schulgelände während der Schulzeit grundsätzlich nicht verlassen. Hintergrund ist die bestehende Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler das Schulgelände unerlaubt verlassen. Auch wenn sich dies nicht vollständig verhindern lässt, möchten wir auf die möglichen Folgen hinweisen: Kommt es außerhalb des Schulgeländes zu einem Unfall oder einem anderen Schadensfall, kann dies insbesondere Auswirkungen auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Sachsen haben.

Wir bitten Sie daher, mit Ihrem Kind über diese Regelung und die damit verbundenen möglichen Konsequenzen und Kosten zu sprechen und es für deren Einhaltung zu sensibilisieren.

Der Wechsel zwischen den Schulgebäuden aufgrund stundenplanbedingter Erfordernisse bleibt von dieser Regelung selbstverständlich unberührt.

An dieser Stelle möchten wir auf die Regelungen unserer Hausordnung zur Nutzung von Fahrrädern und Mopeds auf dem Schulgelände hinweisen. Grundsätzlich ist Schülerinnen und Schülern das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen nicht gestattet.

Eine Ausnahme gilt für Schülerinnen und Schüler, die auf direktem Weg zu den ausgewiesenen Mopedstellplätzen fahren, um ihr Moped dort abzustellen. Für berechtigte Personen gilt dabei: Auf dem Schulgelände darf ausschließlich im Schritttempo gefahren werden.

Für die Nutzung von Fahrrädern auf dem Schulgelände ist zudem ein Fahrradpass erforderlich, welcher im Sekretariat erhältlich ist.

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, die geltenden Regelungen zu beachten und damit zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander auf dem Schulgelände beizutragen.

Leider müssen wir auch auf das Thema Diebstahl bzw. den Verlust persönlicher Gegenstände hinweisen. Immer wieder werden in den Sekretariaten verlorene oder abhandengekommene Kleidungsstücke, Wertsachen, Handys oder Geld gemeldet. In vielen Fällen lässt sich feststellen, dass persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt oder nicht ausreichend gesichert aufbewahrt wurden.

Wir bitten daher alle Schülerinnen und Schüler, möglichst keine Wertsachen, größeren Geldbeträge oder besonders wertvolle Kleidungsstücke mit in die Schule zu bringen. Insbesondere Handys, Geldbörsen und andere Wertgegenstände sollten niemals unbeaufsichtigt in der Schultasche oder im Klassenraum zurückgelassen werden, sondern stets bei sich getragen werden.

Sollte es unvermeidbar sein, größere Geldbeträge mit in die Schule zu bringen, sollte das Geld möglichst zeitnah verwendet oder für die Dauer des Aufenthalts sicher verwahrt werden. Bei Bedarf können sich Schülerinnen und Schüler hierfür an eine Lehrkraft oder das Sekretariat wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Schule bzw. der Schulträger für den Verlust von Wertgegenständen grundsätzlich nicht haften. Für abhandengekommene oder beschädigte Kleidung besteht nur in sehr eingeschränktem Umfang und in besonderen Ausnahmefällen eine Haftung.

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, aufmerksam mit ihrem Eigentum umzugehen und auch auf die persönlichen Gegenstände ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler Rücksicht zu nehmen.

Vereinzelt kommt es zu Beschädigungen von Schuleigentum. Dabei werden Gegenstände und Einrichtungen teilweise aus Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder auch vorsätzlich beschädigt. Besonders problematisch ist dies, wenn beispielsweise Fluchtwegkennzeichnungen entfernt oder technische Einrichtungen, Steckdosen und andere sicherheitsrelevante Anlagen beschädigt werden.

Auch wenn nur wenige Schülerinnen und Schüler für solche Vorfälle verantwortlich sind, können die Auswirkungen die gesamte Schulgemeinschaft betreffen. Beschädigungen können nicht nur den Schulalltag beeinträchtigen, sondern unter Umständen auch eine Gefahr für alle darstellen.

Wir möchten daher alle Schülerinnen und Schüler nachdrücklich dazu auffordern, mit dem Eigentum der Schule sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Im Schadensfall können die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte für die Beseitigung der entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden. Dies kann mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein.

Ein achtsamer und respektvoller Umgang mit den Räumlichkeiten und der Ausstattung unserer Schule sollte daher für alle selbstverständlich sein.

Immer wieder berichten Presse, Rundfunk, Fernsehen oder Online-Medien über unsere Schule, besondere Veranstaltungen, Projekte oder andere Aktivitäten der Schulgemeinschaft. Solche Berichte tragen dazu bei, unsere Schule nach außen sichtbar zu machen und das vielfältige Engagement unserer Schülerinnen und Schüler zu zeigen.

Damit entsprechende Veröffentlichungen möglichst unkompliziert und zeitnah erfolgen können, benötigen wir von den Erziehungsberechtigten eine aktuelle Entscheidung darüber, ob ihr Kind im Rahmen solcher Berichterstattungen in den Medien erscheinen darf.

Ihre Zustimmung bzw. Ablehnung sollte der Schule für das gesamte Schuljahr vorliegen. Sollten Sie Ihre bisherige Entscheidung ändern oder aktualisieren wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Klassen- bzw. Kursleitung.

Seit dem 1. August 2025 gilt an unserer Schule ein generelles Handyverbot, dass in der letzten Schulkonferenz noch einmal ausdrücklich bestätigt wurde. Die Handys sind während des gesamten Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar aufzubewahren. Eine Nutzung ist ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung durch eine Lehrkraft gestattet.

Diese schulische Regelung wird seit dem 1. August 2026 durch die landesrechtlichen Vorgaben zur Nutzung privater mobiler Endgeräte in den Klassenstufen 5 bis 8 ergänzt. Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen ist die Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Schule grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, bei entsprechender Genehmigung durch eine Lehrkraft oder aufgrund eines Beschlusses der Schulkonferenz möglich.

Die Nutzung privater Tablets ist ab Jahrgangsstufe 10 nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung gestattet. Die entsprechenden schulischen Regelungen sind dabei zu beachten.

Mit diesen Regelungen möchten wir die Konzentration und den Lernerfolg fördern, die persönliche Begegnung und soziale Interaktion stärken und zu einem respektvollen und störungsarmen Miteinander im Schulalltag beitragen.

Wir bitten Sie, die Regelungen zu unterstützen und mit Ihrem Kind über deren Bedeutung und die verbindliche Einhaltung zu sprechen.

Sehr geehrte Eltern,

eine vertrauensvolle und offene Kommunikation zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Ihnen als Eltern ist uns besonders wichtig. Bei Fragen, Anliegen oder Anregungen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. Ein regelmäßiger und konstruktiver Austausch ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die positive Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler.

Ich freue mich auf eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen und wünsche uns allen ein erfolgreiches, abwechslungsreiches und schönes Schuljahr mit vielen positiven Erfahrungen und gemeinsamen Erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Böttger