Elternbrief zum Schulstreik am 05.12.2025

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für Freitag, den 05. Dezember 2025 wurde bundesweit zu einem Schulstreik im Zusammenhang mit der geplanten Wiedereinführung der Wehrpflicht aufgerufen. Aus diesem Anlass möchten wir Sie und euch über die wichtigsten organisatorischen Punkte informieren.

1.  Schulbetrieb am 05.12.2025

Die Schule hat gemäß § 1 SächsSchulG den Auftrag, Unterricht und Erziehung in geordneten Bahnen zu gewährleisten. Die Schülerinnen und Schüler unterliegen während der Unterrichtszeit der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (§ 26 SächsSchulG i. V. m. §1 Schulbesuchsordnung – SBO).

Der reguläre Unterricht findet an unserer Schule wie gewohnt statt. Bitte beachten Sie den tagaktuellen Vertretungsplan. An diesem Tag besuchen unsere Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wie geplant das Theater.

2.  Teilnahme an Streik- oder Protestaktionen

Die Teilnahme am Schulstreik ist eine außerschulische, freiwillige, private Entscheidung. Bitte beachten Sie:

  • Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren ist das Verlassen der Schule nur mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
  • Fehlzeiten ohne entsprechende Entschuldigung gelten als unentschuldigt.
  • Die Schule übernimmt keine Aufsichtspflicht für Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit an externen Aktionen teilnehmen.

Befreiungen und Beurlaubungen sind in der Schulbesuchsordnung geregelt (§§ 3 und 4 SBO). Zulässig sind sie nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, insbesondere bei wichtigen persönlichen Gründen oder in den dort beispielhaft genannten Fällen (z. B. familiäre Ereignisse, religiöse Feiertage, schulische Wettbewerbe). Die Teilnahme an einer politischen Demonstration ist kein persönlicher Grund im Sinne der SBO und gehört nicht zu den genannten Beurlaubungstatbeständen. Eine Befreiung oder Beurlaubung allein zum Zweck der Teilnahme an einer solchen Aktion während der Unterrichtszeit ist daher rechtlich nicht angezeigt und würde nach außen den Eindruck politischer Parteinahme der Schule vermitteln.

Nehmen Schülerinnen und Schüler trotz der Untersagung und ohne genehmigte Befreiung oder anerkannte Entschuldigung nicht am Unterricht teil, liegt unentschuldigtes Fehlen vor. Dieses ist gemäß § 26 SächsSchulG ordnungsgemäß zu dokumentieren. Versäumte Leistungsnachweise gelten in diesen Fällen als „nicht erbracht“, sofern kein nachträglich anerkannter Entschuldigungsgrund vorliegt.

Bei gehäuftem oder wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben greifen darüber hinaus die abgestuften Maßnahmen nach der VwV Schulverweigerer; für den Einzelfall verbleibt es bei der Dokumentation und den schulischen Konsequenzen.

3.  Politische Neutralität der Schule

Als öffentliche Bildungseinrichtung ist die Schule zur politischen Neutralität verpflichtet.
Wir informieren daher ausschließlich über den organisatorischen Rahmen, ohne eine Position zur Wiedereinführung der Wehrpflicht oder zu den geplanten Protestaktionen einzunehmen.

4.  Gesprächs- und Beratungsangebot

Uns ist bewusst, dass das Thema Wehrpflicht und damit verbundene gesellschaftliche Debatten bei vielen jungen Menschen Fragen und Unsicherheiten auslösen können. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung kann es pädagogisch sinnvoll sein, das Thema Wehrpflicht, Friedenssicherung und Landesverteidigung im Rahmen des Unterrichts (z. B. GRW, Geschichte, Ethik) aufzugreifen. Dies erfolgt jedoch im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und unter Wahrung der Kontroversität und Ausgewogenheit und nicht als Unterstützung einer einseitigen politischen Aktion. Klassenleitungen und Schulsozialarbeit stehen daher für Gespräche zur Verfügung.

5.  Bitte an die Eltern

Wir bitten Sie, mit Ihren Kindern über ihre Teilnahmeabsichten zu sprechen und im Falle einer Teilnahme an Aktionen am 05.12.2025 vorab eine schriftliche Erklärung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

M. Böttger Schulleiterin