Elternbrief zum Schuljahresanfang 2024/25

Bildung ist die mächstigste Waffe, die du verwenden kannst, um die Welt zu verändern.“

(Nelson Mandela)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,

mit dem Beginn des neuen Schuljahres möchte ich Sie alle herzlich Willkommen heißen. Ich hoffe, dass Sie erholsame Ferien hatten und nun voller Energie und Tatendrang sind, um nun ein neues erfolgreiches Schuljahr zu bestreiten.

Für das neue Schuljahr gibt es einige wichtige Informationen, die ich Ihnen mitteilen möchte.

Im Schuljahr 2024/2025 wir starten mit 850 Schülerinnen und Schüler an unserem Gymnasium. Wir heißen in der Jahrgangsstufe 5 allein 145 neue KaSchmiRaner herzlich Willkommen. In der Sekundarstufe II lernen 172 Schülerinnen und Schüler.

Auch im Kollegium gab es „Zuwachs“. Wir freuen uns, dass wir als Lehrkraft Herrn Meinig (Deu/Ku), Herrn Fräbel (Ma/Ph), Herrn Schönborn (Deu/Ges) sowie als Referendarin Frau Wolf (Ch/Ma) und Herrn Goller (Ch/Deu) begrüßen können. Als Vertretungslehrer konnten wir Herrn Barthel (Spo/Geo) und Frau Chianello (Ita) gewinnen.

Unsere Schulsachbearbeiterin Frau Vodel finden Sie im Haus 1. Sie ist erreichbar von Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 12:15 Uhr bis 14:00 Uhr sowie Freitag von 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Im Schulsekretariat Haus 2 finden Sie unsere Schulsachbearbeiterin Frau Findeklee und unsere Schulverwaltungsassistentin Frau Bloch von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 12:15 Uhr bis 14:00 Uhr.

Die Schule wird in diesem Schuljahr durch Herrn Escher als Oberstufenberater, den Fachleiterinnen Frau Rößler (für den sprachlichen Fachbereich), Frau Streu (für den musisch-künstlerischen Fachbereich), Herrn Naumann (mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Fachbereich), Herrn Lasch als meinen Stellvertreter und mich als Schulleiterin geleitet. Für die Funktionsstellen Fachleitung für den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sowie Lehrkraft mit besonderen Aufgaben für politische Bildung und Demokratieerziehung ist das Auswahlverfahren noch nicht abgeschlossen. Weiterhin stehen uns Frau Hofmann und Herr Beyer als Beratungslehrerin und Beratungslehrer zur Verfügung.

Die Ganztagesangebote werden in bewährter Weise durch Frau Röber koordiniert. Die Nachfolge von Herr Platz als Schulsozialarbeiter ab September ist leider noch ungeklärt. Für den Schulklub konnten wir als Träger Inpeos e.V. gewinnen. Ab der 2. Unterrichtswoche wird Frau Almukhtar den Schulklub leiten.

In den Ferien waren viele Handwerker im Haus 1 fleißig. So wurden alle Zimmer grundgereinigt und 7 Zimmer mit neuen Möbeln ausgestattet. Außerdem wurden alle Fenster an der hinteren Hausseite vom Haus 1 saniert. In unserer Turnhalle wurde die Decke erneuert. Ich bitte alle Beteiligten mitzuhelfen, dass möglichst lange ein ordentlicher Zustand uns erhalten bleibt. Damit hat unser Schulträger ca. 150.000 € investiert, das ist deutlich mehr als uns in einem Kalenderjahr im Schulhaushalt zur Verfügung steht.

Unser Anbau am Haus 2 nimmt so langsam Gestalt an und die Baumaßnahmen liegen im Plan. So sind wir auch in diesem Schuljahr auf die Räumlichkeiten im Haus 3, Wielandstraße 4 angewiesen. Im Haus 3 werden die Klassenstufe 6 sowie die Vorbereitungsklassen unterrichtet. Jedoch ist es auch notwendig, dass ältere Jahrgangsstufen diese Räumlichkeiten nutzen müssen.

Uns ist es weitestgehend gelungen den Unterricht im Schuljahr 2024/2025 abzusichern. Wir mussten nur in den Klassen 5b-5e Englisch von 5 auf 4 Unterrichtsstunden und Ethik/ev. Religion in der Jahrgangsstufe 7 von 2 auf 1 Unterrichtsstunde kürzen.

Jedoch ist es uns möglich, die zusätzlichen bewährten Angebote z.B. Mathematik Klassenstufe 5 mit 5 statt 4 Unterrichtsstunden, Sport Klassenstufe 5/6 mit 4 statt 3 und eine Zusatzstunde für Französisch in den Klassen 6b/c bzw Englisch in der Klasse 5a sowie einer Klassenleiterstunde in der Klassenstufe 5 umzusetzen.

Auf einige wichtige Termine zum Beginn des Schuljahres möchten wir an dieser Stelle bereits hinweisen. Die Wahl des Schülerrats wird am 14.08.2024 stattfinden. Die Klassen- und Kurselternabende der Jahrgangsstufen 5,7,9 und 11 finden am 27.08.2024 und die der Jahrgangsstufen 6, 8 und 10 am 28.08.2024 sowie der Jahrgangsstufe 12 am 21.08.2024 statt. Die Wahl des Elternrates ist für den 11.09.2024 geplant. Zu unserer ersten Schulkonferenz am 23.10.2024 laden wir den Elternrat hiermit bereits ein.  Am 01.10.2024 findet traditionell unser Schlingeltag statt und auf unser Adventskonzert am 05.12.24 freuen wir uns ganz besonders. Unser unterrichtsfreier Tag ist am 01.11.2024. Weitere Termin entnehmen Sie bitte unserem Schuljahresplan, der ab der zweiten Unterrichtswoche auf unserer Schulhomepage (www.kaschmir-chemnitz.de) veröffentlicht wird.

Wie zu Beginn eines jeden Schuljahres bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit noch auf einige wichtige, in der Regel schon bekannte Informationen zu richten.

Leistungsbewertung und –benotung

Schülerleistungen werden nach dem Grad des Erreichens von Lernanforderungen bestimmt. Über die Art und den Umfang informiert jeder Fachlehrer zum Beginn des Schuljahres.

Digitales Klassenbuch und Notenbuch (beste.schule)

Auch in diesem Jahr nutzen wir das digitale Klassenbuch und Notenbuch über www.beste.schule.de. Die Eltern der Jahrgangsstufe 5 erhalten im ersten Elternabend die entsprechenden Zugänge. Bei Verlust wenden Sie sich bitte per Mail an gym-karl-schmidt-rottluff@schulen-chemnitz.de. Bitte achten Sie bei den Elternaccounts von beste.schule darauf, dass Ihre Kinder nicht unbefugt Zugriff haben.

LernSax

Wir haben beschlossen, an LernSax als Kommunikationsplattform festzuhalten. Im Bedarfsfall nehmen Sie bitte mit Herrn Freese (fre@kaschmir.lernsax.de) Kontakt auf.

Verhalten bei Unfällen:
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen können sich Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen. Dazu gibt es folgende Festlegungen:

1) Die gesetzliche Schülerunfallversicherung (Unfallkasse Sachsen) reguliert Personenschäden, der Schulträger nach Prüfung gewisse Sachschäden bei Unfällen von Schülern

– auf dem Schulweg (Haustür bis Schuleingang) oder im Schulgelände (bei erlaubtem Aufenthalt),

– bei außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen (Klassenfahrten,

Unterrichtsgänge, … ),

– bei erlaubtem Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Freistunden (siehe Hausordnung).

2) Falls Sie nach einem schulischen Unfall mit Ihrem Kind einen Arzt aufsuchen, teilen Sie uns das bitte umgehend innerhalb von 3 Werktagen mit, damit die entsprechenden Meldungen ohne zusätzlichen Schriftverkehr schnellstmöglich gemacht werden können.

3) Wir benötigen unbedingt von Ihnen eine oder mehrere aktuelle Telefonnummern, über die wir Sie erreichen können, um bei Unfällen oder plötzlichem Unwohlsein Ihres Kindes mit Ihnen die zu treffenden Maßnahmen abstimmen können. Nur mit Ihrer Zustimmung dürfen wir Ihr Kind z. B. nach Hause schicken oder einem Arzt vorstellen.

Sofortige telefonische Krankmeldung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, muss am ersten Fehltag um­gehend eine Benachrichtigung erfolgen. Bitte benachrichtigen Sie uns per E-Mail oder per Telefon bis 8:00 Uhr, falls Ihr Kind an einem Tag erstmalig wegen Krankheit fehlt. Bei einer telefonischen Entschuldigung ist es zwingend erforderlich eine schriftliche Entschuldigung per E-Mail oder in Papierform nachzureichen. Sollte uns eine Entschuldigung nicht vorliegen, haben die Sekretärinnen die Anweisung, Sie nach 9:00 Uhr anzurufen und sich nach dem Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen. Diese Rückfrage dient vor allem dem Schutz Ihres Kindes und soll aber auch Schulpflichtverletzungen zurückdrängen. Ich bitte dafür um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Bitte tolerieren Sie auch, dass es in seltenen Fällen trotz einer Entschul­digung zu einer Rückfrage kommt. Spätestens am dritten Tag der Verhinderung muss eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassen-/Kursleitung vor­liegen. Ärztliche Zeugnisse können in besonderen Fällen von der Schulleiterin verlangt werden.

Freistellungen vom Unterricht/Nichtteilnahme an Exkursionen bzw. Schulfahrten

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht die Schulbesuchspflicht entsprechend der Schulbesuchsordnung.

Ich möchte Sie auf die Schulbesuchsordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 12.08.1994 hin­weisen, die nach §4 “nur in besonderen Ausnahmefällen” eine Beurlaubung vom Schulbesuch erlaubt.

“Als Gründe können insbesondere anerkannt werden:

1. wichtige persönliche oder familiäre Anlässe, beispielsweise Eheschließung oder Todesfall,

2. die Teilnahme am internationalen Schüleraustausch, soweit die obere Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Austausches zugestimmt hat;

3. die Teilnahme an wissenschaftlichen, beruflichen oder künstlerischen Wettbewerben, soweit die oberste Schulaufsichtsbehörde der Durchführung des Wettbewerbs zugestimmt hat;

4. die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie an Lehrgängen …

5. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte … “.

Das bedeutet, dass Sie Ihre schriftlichen Anträge bitte rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) mit geeigneten Unterlagen (Kurbestätigung, Einladungen, Bestätigung vom Arbeitgeber für die Unabkömmlichkeit eines Elternteil innerhalb der Ferienzeit, ….) dem Klassenlehrer übergeben, der mir mit entsprechenden Hinweisen Ihren Antrag zur Bearbeitung zukommen lässt. Eine Bearbeitung “von heute auf morgen” ist nicht möglich.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass eine angestrebte Nichtteilnahme an einer Ex­kursion/Klassenfahrt eine Freistellung von dieser Pflichtveranstaltung durch den Schulleiter erfordert. Auch in so einem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag. Ich bitte Sie, in dem Antrag auch die Gründe für die Nichtteilnahme an der Exkursion zu nennen.

Verlassen des Schulgeländes
Das ist ein Dauerthema nicht nur in unserem Gymnasium geworden. Nach unserer Schul- und Hausordnung dürfen Schüler bis einschließlich der Klasse 10 das Schulgelände nicht verlassen, weil sie der Fürsorge- und Aufsichts­pflicht unterliegen. Immer wieder verlassen Schülerinnen und Schüler trotzdem unerlaubt das Gelände. Dies ist nahezu nicht zu verhindern, kann im Falle eines Schadens (Verkehrsunfall, Schäden, Anzeigen) aber unangenehme Folgen haben, da der Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Sachsen dann nicht mehr gegeben ist. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Der Wechsel zwischen den Häusern aus stundenplantechnischen Gründen bleibt davon unberührt.

Benutzen von Fahrrädern und Mopeds

Ich möchte an dieser Stelle auf unsere Hausordnung hinweisen. In der es heißt „Das Befahren des Schulgeländes mit Kraftfahrzeugen ist den Schülern nicht gestattet“. Ausnahmen bilden nur Schüler, welche auf direktem Wege Mopedstellplätze zum Abstellen ihres Mopeds erreichen wollen. Berechtigte Personen dürfen Schritttempo fahren.“ Ebenso benötigt jeder Schüler einen Fahrradpass der auch im Sekretariat erhältlich ist.

Vermeidung von Diebstahl
Es ist unerfreulich, aber unbedingt notwendig auch über dieses leidige Problem zu sprechen. Ja, hin und wieder wird in den Sekretariaten der Verlust von Kleidung, Wertsachen, Handys, Geld, … angezeigt. Fast immer zeigt sich, dass die betreffenden Schüler zu leichtfertig mit ihrem Eigentum umgegangen sind. Jeder sollte wissen, dass die Sicherheitsbedingungen in einer Schule nicht optimal sind. Also bitte möglichst keine Wertsachen, höhere Geldbeträge, teure Kleidungsstücke usw. mit in die Schule bringen. Auf keinen Fall Wertsachen, Handys, Geldbörsen unbeaufsichtigt in der Schultasche oder im Klassenzimmer lassen. Diese Gegenstände müssen stets bei sich getragen werden. Wenn aber die Mitnahme von Geld in die Schule unvermeidlich sein sollte, dieses entweder schnell bezahlen oder Lehrer bzw. im Sekretariat um kurzzeitige sichere Aufbewahrung bitten. Die Schule bzw. der Schulträger haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen und nur in sehr einge­schränktem Umfang und in Ausnahmefällen für den Verlust oder Beschädigung von Kleidung.

Sachbeschädigungen in der Schule
Leider kommt es in jedem Schuljahr wieder vor, dass einige wenige Schüler sorglos, fahrlässig oder gar bewusst zerstörerisch mit dem Schulinventar umgehen. Häufig denken diese nicht an die eventuellen Folgen, z.B. wenn sie Fluchtwegmarkierungen entfernen, technische Geräte oder Steckdosen beschädigen. Es sind zwar nur wenige “Misse­täter”, aber die Folgen ihres Fehlverhaltens treffen alle. Auf jeden Fall sind im Scha­densfall die Verursacher und damit dann die Erziehungsberechtigten für die Behebung des Schadens verantwort­lich, was häufig schmerzliche finanzielle Aufwendungen mit sich bringen kann.

Auftreten von Schülern in den Medien
Immer wieder wird in Presseartikeln, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet über das Gymnasium oder einzelne Aktivitäten der Schule berichtet. Dies ist für den guten Ruf unserer Schulgemeinschaft sehr wichtig. Um derartige Veröffentlichungen nicht unnötig zu erschweren oder hinauszuzögern, ist es nützlich von allen Eltern die Zustimmung oder Ablehnung des Auftretens ihrer Kinder in den Medien für das ganze Schuljahr zu haben. Ihre diesbezügliche Entscheidung sollte uns vorliegen. Sollten Sie diese aktualisieren wollen, wenden Sie sich bitte an Ihre Klassen- bzw. Kursleitung.

Sehr geehrte Eltern,

eine offene Kommunikation zwischen der Lehrerschaft, der Schülerschaft und Ihnen als Eltern ist uns sehr wichtig. Zögern Sie nicht bei Fragen oder Anliegen auf uns zu zukommen.

Ich freue mich auf eine produktive Zusammenarbeit in diesem Schuljahr und bin sicher, dass wir gemeinsam viele schöne und erfolgreiche Momente erleben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Böttger